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Allgemeine Geschäftsbedingungen....

Die AGB...

Geltungsbereich
FreeCounterservice erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Leistung
FreeCounterservice bietet den Mitgliedern einen Counter für die Website mit Statistik, die das Mitglied auf den Seiten von FreeCounterservice abrufen kann. Dazu fügt das Mitglied einen, im Loginbereich erhältlichen, HTML-Code in seine Web-Seite ein.
Dieser Service ist kostenfrei. FreeCounterservice behält sich jedoch das Recht vor, seinen Dienst jederzeit zu ändern, kostenpflichtig zu machen, oder teilweise oder ganz einzustellen. Websites, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, pornographische, rechtsradikale, oder menschenverachtende Inhalte aufweisen, werden von unserem Dienst ausgeschlossen bzw. nicht freigeschaltet.

Pflichten des Mitgliedes
Das Mitglied darf den im Kundenmenü erhältlichen HTML-Code nur unverändert in seine Seite einfügen. Er verpflichtet sich, weder Änderungen an HTML-Tags vorzunehmen, noch einzelne Tags zu löschen oder in anderer Reihenfolge einzufügen. Es ist nicht gestattet, den Counter auf einer anderen als der eingetragenen URL zu verwenden.

Haftung
FreeCounterservice übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit des Zählerstandes und der Statistik und garantiert nicht die ganzzeitige Erreichbarkeit des Dienstes.

Datenschutz
FreeCounterservice weist ausdrücklich darauf hin, dass die persönlichen Daten der Mitglieder für den Betrieb des Counters und der Statistik gespeichert werden. Diese Daten können von FreeCounterservice zur Identifizierung eingesehen und für kundenbezogene Servicearbeiten verwendet werden. FreeCounterservice ist berechtigt, die Kundendaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für eigene Zwecke erforderlich ist. FreeCounterservice versichert, die Kundendaten nicht an dritte weiterzugeben, oder dritten zugängig zu machen.

Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung.

 

 

 

 

 

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