Die
AGB...
Geltungsbereich
FreeCounterservice erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
AGB.
Leistung
FreeCounterservice bietet den Mitgliedern einen Counter für die Website mit
Statistik, die das Mitglied auf den Seiten von FreeCounterservice abrufen kann.
Dazu fügt das Mitglied einen, im Loginbereich erhältlichen, HTML-Code in seine
Web-Seite ein.
Dieser Service ist kostenfrei. FreeCounterservice behält sich jedoch das Recht
vor, seinen Dienst jederzeit zu ändern, kostenpflichtig zu machen, oder
teilweise oder ganz einzustellen. Websites, die gegen geltendes deutsches Recht
verstoßen, pornographische, rechtsradikale, oder menschenverachtende Inhalte
aufweisen, werden von unserem Dienst ausgeschlossen bzw. nicht freigeschaltet.
Pflichten des Mitgliedes
Das Mitglied darf den im Kundenmenü erhältlichen HTML-Code nur unverändert in
seine Seite einfügen. Er verpflichtet sich, weder Änderungen an HTML-Tags
vorzunehmen, noch einzelne Tags zu löschen oder in anderer Reihenfolge einzufügen.
Es ist nicht gestattet, den Counter auf einer anderen als der eingetragenen URL
zu verwenden.
Haftung
FreeCounterservice übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit des Zählerstandes
und der Statistik und garantiert nicht die ganzzeitige Erreichbarkeit des
Dienstes.
Datenschutz
FreeCounterservice weist ausdrücklich darauf hin, dass die persönlichen Daten
der Mitglieder für den Betrieb des Counters und der Statistik gespeichert
werden. Diese Daten können von FreeCounterservice zur Identifizierung
eingesehen und für kundenbezogene Servicearbeiten verwendet werden. FreeCounterservice
ist berechtigt, die Kundendaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für
eigene Zwecke erforderlich ist. FreeCounterservice versichert, die Kundendaten
nicht an dritte weiterzugeben, oder dritten zugängig zu machen.
Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung.
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